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| Geschäftsbedingungen Abschnitt 2 des Jugendschutzgesetzes, §5, Absatz 1: „Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.“ Deshalb ist unbedingt zu beachten: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit gültiger und unterschriebener Einverständniserklärunga und der ständigen Begleitung einer darin beauftragten volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zum Festival. Dasselbe gilt für Jugendliche mit 16 bis 17 Jahren für die Zeit nach 24 Uhr. Kindern bis einschließlich dem 7. Lebensjahr ist der Zutritt zur Veranstaltungshalle nicht gestattet. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie allen Arten von Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass in die Halle findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht erlaubt. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, Aufzeichnungsgeräte (Audio und Video) zurückzulassen oder abzugeben. Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Besucher erhält beim ersten Betreten der Halle ein Armband, das die Auslasskarte ersetzt. Beim Wiederbetreten der Halle ist das Armband vorzuzeigen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei höherer Gewalt wird der Ticketpreis nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung (Einriss / Abriss) nicht mehr übertragbar. Die Eintrittskarten sind nur ohne Einriss gültig. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist deshalb zu vermeiden. Der Gebrauch von Gehörschutz wird bei längerem Aufenthalt im Konzertraum empfohlen. Diese werden günstig am Eingang verkauft. Außerdem sollte man seinem Gehör immer wieder Ruhepausen gönnen. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. |